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   BGH, 03.09.1953 - 1 StR 641/52   

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BGH, 03.09.1953 - 1 StR 641/52 (https://dejure.org/1953,1165)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1953 - 1 StR 641/52 (https://dejure.org/1953,1165)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1953 - 1 StR 641/52 (https://dejure.org/1953,1165)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 20.10.1931 - I 426/31

    1. a) Zum Begriff der "Beschimpfung in Beziehung auf das Amt" im Sinn des § 5 Nr.

    Auszug aus BGH, 03.09.1953 - 1 StR 641/52
    Gedacht ist dabei an Fälle, in denen ein wirtschaftlich höher stehender Vorteil für den Treugeber nicht anders erreichbar ist als auf dem Wege über einen an wirtschaftlicher Bedeutung zurückstehenden Nachteil (RGSt 65, 422, 430 f; RG in JW 1934, 2923; 1936, 882).
  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 340/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.09.1953 - 1 StR 641/52
    Das ist jedoch nicht der Fall, wie der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs schon in früheren Fällen entschieden hat (Urteile vom 21.10.1952 und 10.3.1953, 1 StR 340/52 und 1 StR 574/52; Aktenzeichen des Landgerichts Ravensburg KMs 1 und 4/52).
  • RG, 09.12.1919 - IV 1000/19

    Kann der mit der Einlösung eines sog. Kassenschecks Beauftragte sich der

    Auszug aus BGH, 03.09.1953 - 1 StR 641/52
    In deren Eigentum können die Gelder und Schecks nur übergegangen sein, wenn sie wenigstens mittelbaren Besitz (§ 930 BGB) daran erwarben (vgl. RGSt 54, 185, 187).
  • BGH, 10.03.1953 - 1 StR 574/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.09.1953 - 1 StR 641/52
    Das ist jedoch nicht der Fall, wie der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs schon in früheren Fällen entschieden hat (Urteile vom 21.10.1952 und 10.3.1953, 1 StR 340/52 und 1 StR 574/52; Aktenzeichen des Landgerichts Ravensburg KMs 1 und 4/52).
  • BGH, 29.05.1985 - IVa ZR 248/83

    Darlegungs- und Beweislast bei Widerruf eines Erbvertrages durch den Erblasser

    Es ist anerkannt, daß im Rahmen des Untreuetatbestandes eine Gesamtbetrachtung anzustellen ist, wenn ein wirtschaftlich vernünftiger Gesamtplan auf einen einheitlichen Erfolg angelegt war (z.B. kaufmännische oder industrielle Investitionen) und erst nach einem Durchgangsstadium ein Erfolg erzielt wird (LK-Hübner a.a.O. § 266 Rdn. 53; Schönke/Schröder a.a.O. § 266 Rdn. 41; RGSt 65, 430; 75, 230; RG HRR 29, 59; RG JW 1936, 882; BGH Urteile vom 2. Oktober 1951 - 1 StR 163/51 und vom 3. September 1953 - 1 StR 641/52).
  • BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70

    Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts -

    Doch darf die Frage, ob ein Vorteil den Nachteil aufwiegt, grundsätzlich nicht nach dem Gesamterfolg beurteilt werden, da dieser die Tätigkeiten in aller Regel nicht zu einer Einheit im geforderten Sinn verschmilzt; strafrechtlich kommt es vielmehr auf den Erfolg der einzelnen Treupflichtverletzung an (BGH, Urteil vom 3. September 1953 - 1 StR 641/52).
  • BGH, 25.01.1963 - 4 StR 434/62

    Überwachung der Fernsprechapparate an den Schaltern der Deutschen Bundespost

    Soweit ein aus der Untreuehandlung zugleich erwachsender Vorteil berücksichtigt werden muß, kommt dies nur dann in Betracht, wenn ein und dieselbe Handlung zugleich Vor- und Nachteile zeitigt (1 StR 641/52 vom 3. September 1953; 1 StR 409/54 vom 11. Februar 1955; 4 StR 60/55 vom 1. September 1955; vgl. RGSt 71, 344).
  • BGH, 11.02.1955 - 1 StR 409/54

    Rechtsmittel

    Vom Standpunkt des Strafrechts ist die Frage vielmehr für die einzelne Handlung zu entscheiden (BGH 1 StR 641/52 vom 3. September 1953).
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